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   BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 30.93   

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https://dejure.org/1993,18451
BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 30.93 (https://dejure.org/1993,18451)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1993 - 4 B 30.93 (https://dejure.org/1993,18451)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1993 - 4 B 30.93 (https://dejure.org/1993,18451)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Notwendigkeit eines höchstrichterlichen Klärungsbedarfs

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 30.93
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß eine bauliche Nutzung Bestandsschutz nur unter der Voraussetzung genießt, daß sie in einer bestimmten Zeit materiell oder formell legal ausgeübt worden ist (vgl. Urteile vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 21.85 - und vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nrn. 47 und 52).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 30.93
    Ebenfalls geklärt ist, daß einem Bauherrn, der sein Grundstück in sonst zulässiger Weise bebauen will, grundsätzlich nicht zugemutet werden kann, unter Verzicht auf die Verwirklichung seines eigenen Vorhabens Rücksicht auf eine in der Nachbarschaft (seit Jahren) ausgeübte baurechtswidrige Nutzung zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 C 7.90 - BVerwGE 90, 53 und vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 6.92 - UPR 1993, 27).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 30.93
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß eine bauliche Nutzung Bestandsschutz nur unter der Voraussetzung genießt, daß sie in einer bestimmten Zeit materiell oder formell legal ausgeübt worden ist (vgl. Urteile vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 21.85 - und vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nrn. 47 und 52).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90

    Gaststättenerlaubnis, Auflage, schädliche Umwelteinwirkungen, Lärmschutz für zu

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 30.93
    Ebenfalls geklärt ist, daß einem Bauherrn, der sein Grundstück in sonst zulässiger Weise bebauen will, grundsätzlich nicht zugemutet werden kann, unter Verzicht auf die Verwirklichung seines eigenen Vorhabens Rücksicht auf eine in der Nachbarschaft (seit Jahren) ausgeübte baurechtswidrige Nutzung zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 C 7.90 - BVerwGE 90, 53 und vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 6.92 - UPR 1993, 27).
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